Ist ihr Kind durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Umstände verhindert, am Unterricht oder schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Erziehungsberechtigten die Schule noch am selben Tag vor Unterrichtsbeginn telefonisch davon in Kenntnis.
Spätestens am dritten Tag des Fernbleibens muss eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden, woraus die Dauer des Fehlens ersichtlich wird. Die schriftliche Entschuldigung soll von den Erziehungsberechtigten ausgestellt und unterschrieben werden.
Beurlaubungen von einzelnen Unterreichtsstunden gewährt der/die Fachlehrer/in. Bis zu drei Unterrichtstage beurlaub der/die Klassenleiter/in, in anderen Fällen der Schulleiter. Ein Antrag auf Beurlaubung ist nicht durch eine Entschuldigung nachträglich zu ersetzen. Beantragen Sie bei vorhersehbaren Fällen frühzeitig eine Beurlaubung vom Unterricht.
Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz können Schüler nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien vom Unterrichtsbesuch freigestellt werden. Bitte beachten Sie unbedingt diese gesetzliche Regelung bei Ihrer Ferienplanung.
Sollte eine Schülerin/ein Schüler wegen Unwohlseins vorzeitig den Unterricht verlassen müssen, so muss sie/er sich hierfür bei ihrer/seiner Lehrkraft beurlauben lassen und den Abmeldezettel ausfüllen. Dieser Abmeldezettel muss von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden und ist bei Rückkehr in die Schule dem Klassenlehrer wieder vorzulegen.
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